Hinweis

Kein Training erlaubt

Veranstaltung

Titel:
Kein Training erlaubt
Wann:
Mi, 16. Dezember 2020 - So, 21. März 2021
Kategorie:
Training
Autor:
Udo Walther

Beschreibung

Kein Indoorsport, weil:

Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung bringt weitere Einschränkungen für den organisierten Sport mit sich. Wörtlich heißt es dort in § 9:

„Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.

Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.“

Diese Einschränkungen gelten zunächst einmal (nur) bis einschließlich 21. März.