Hinweis

An diesem Mittwoch fassten die Kanzlerin sowie die Regierungschefs der Länder einen weitreichenden Beschluss wegen der exponentiell steigenden Infektionszahlen.

Daraufhin wurde für NRW die Corona-Schutz-Verordnung geändert und am Freitag veröffentlicht. Sie gilt ab Montag, 02.11. und tritt frühestens mit Ablauf des 30.11. außer Kraft.

Nachdem der WTTV bereits vorgeprescht ist und den Meisterschaftsspielbetrieb unterbrochen hat, ist nun auch keinerlei Training in Sporthallen mehr möglich.

Gemäß § 9 der Corona-Schutz-Verordnung ist u.a. der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.

Wir werden über die Entwicklung berichten, ihr bleibt aber bitte vor allem gesund!