Die folgenden Regelungen gelten für die Vorrunde!

Bezirksoberliga

Ein Aufstieg in die Verbandsliga Jungen 19 ist zur Rückrunde nicht möglich.

Bei einer Gruppenstärke von 10 Mannschaften gilt: Die Tabellenachten, Tabellenneunten und Tabellenzehnten steigen in die 1. Bezirksliga ab.

Sollte die Gruppenstärke durch Abmeldungen oder andere Umstände geringer als acht sein, entscheidet der Bezirksjugendausschuss über die erforderlichen Maßnahmen zur Herstellung einer angemessenen Gruppenstärke.

1. Bezirksliga

Der Tabellenerste jeder Gruppe steigt in die Bezirksoberliga auf.

Verzichtet ein Tabellenerster auf den Aufstieg, erhält der Tabellenzweite derselben Gruppe das Aufstiegsrecht.

Der Tabellenletzte jeder Gruppe steigt in die 2. Bezirksliga ab.

Wird nach Abschluss der Auf- und Abstiegsregelung die vorgesehene Gruppenstärke der 1. Bezirksliga von 8 bis 10 Mannschaften nicht erreicht, entscheidet der Bezirksjugendausschuss über weitere Nachrücker.

2. Bezirksliga

Der Tabellenerste jeder Gruppe steigt in die 1. Bezirksliga auf.

Verzichtet ein Tabellenerster auf den Aufstieg, erhält der Tabellenzweite derselben Gruppe das Aufstiegsrecht.

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