Für die Bezirksoberliga gilt folgende Auf- und Abstiegsregelung:
- Platz 1: Aufsteiger in die Landesliga
- Platz 2: Recht zur Teilnahme an der Aufstiegsrelegation zur Landesliga
- Platz 3: Nachrücker für den Fall, dass eine Mannschaft auf Platz 1 oder 2 auf sein Recht verzichtet
Zur Ermittlung von zusätzlichen Aufsteigern und Anwartschaften auf freie Plätze in der Landesliga spielen die Qualifikanten der Bezirksoberligen in vier Gruppen.
- Gruppe 1: Ostwestfalen-Nord (Ausrichter), Ostwestfalen/Lippe, Münsterland, Westfalen-Mitte
- Gruppe 2: Mittleres Ruhrgebiet (Ausrichter), Südwestfalen, Rhein-Wupper, Köln (Gruppe 2)
- Gruppe 3: Niederrhein/Rhein-Ruhr (Gruppe 1; Ausrichter), Niederrhein/Rhein-Ruhr (Gruppe 2), Münsterland/Hohe Mark (Gruppe 1), Münsterland/Hohe Mark (Gruppe 2)
- Gruppe 4: Köln (Gruppe 1; Ausrichter), Aachen/Euregio, Niederrhein/Rhein-Ruhr (Gruppe 3), Rhein-Erft-Sieg
Die Gruppensieger steigen in die Landesliga auf. Die Gruppenzweiten ermitteln in einer weiteren Runde die Anwartschaften Nr. 1 bis 4 und die Gruppenddritten die Anwartschaften Nr. 7 bis 10. Die Gruppenvierten scheiden aus.
- Plätze 10 bis 12: Abstieg in die 1. Bezirksliga
Zur Ermittlung von zusätzlichen Aufsteigern und Anwartschaften auf freie Plätze in der Bezirksoberliga werden drei Qualifikationsgruppen ausgespielt.
- Gruppe 1: Die drei Tabellenzweiten der 1. Bezirksliga; Ausrichter ist der Zweite aus 1.Bezirksliga 1
- Gruppe 2: Die zwei Tabellenzehnten der Bezirksoberliga; Ausrichter ist der Zehnte aus Bezirksoberliga 2
- Gruppe 3: Die drei Tabellendritten der 1.Bezirksliga; Ausrichter ist der Dritte aus 1.Bezirksliga 2
Daraus ergeben sich die folgenden Anwartschaften:
- Sieger Gruppe 1
- Zweiter Gruppe 1
- Dritter Gruppe 1
- Sieger Gruppe 2
- Zweiter Gruppe 2
- Sieger Gruppe 3
- Zweiter Gruppe 3