Hinweis

Nach der am 30. Dezember hier veröffentlichten Neuregelung in Bezug auf Sport in Innenräumen hat nun der WTTV auf die Politik reagiert.

Der Vorstand für Sport hat beschlossen: Der Spielbetrieb in allen Spiel- und Altersklassen des WTTV (einschließlich seiner Bezirke und Kreise) wird bis zum 31.01.2022 unterbrochen.

Dabei ist natürlich einiges zu beachten!

Zunächst einmal die Ausnahme für unsere 1. Herren, denn für die Oberliga als sog. Bundesspielklasse gelten die Regelungen des DTTB! Das bedeutet, dass unsere 1. Herren die Spiele wie geplant austragen muss - unter den Voraussetzungen von 2G-Plus.

Für alle anderen Mannschaften gilt der Beschluss des WTTV - diesen könnt ihr hier nachlesen. Hier sind also zunächst einmal die Mannschaften/Mannschaftsführer gefordert, denn letztlich darf ja gespielt werden...

Und da ab morgen wieder Training möglich ist, hier noch einmal zur Erinnerung die gültige Regelung:

  • Sport in Innenräumen wird nur noch Personen gestattet, die immunisiert sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest (max. 24 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt) vorweisen können. Als immunisiert gelten Personen, die vollständig geimpft sind (mindestens 2 Impfungen!) oder als genesen gelten.
  • Schüler/-innen bis zum 16. Geburtstag gelten bis zum 09.01.2022 aufgrund der Schulferien als nicht getestet und müssen deshalb ebenfalls einen negativen Test vorweisen. Erst danach gelten sie automatisch wieder als getestet, ebenso wie Schüler/-innen im Alter von 16 und 17 Jahren.
  • Diese Regelungen gelten auch für Besucher.
  • Ebenfalls sind Personen ausgenommen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nicht geimpft werden können. Sie müssen aber einen gültigen Test nachweisen.
  • Übungsleiter oder andere vergleichbare Personen müssen vollständig geimpft oder genesen sein bzw. über einen bescheinigten negativen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Corona-Antigen-Schnell-Test oder höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen (sog. "3G-Regel"). Wenn sie nicht immunisiert sind (d. h. vollständig geimpft oder genesen), müssen sie außerdem während der gesamten Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) tragen.

Was muss ich als Gastgeber einer Sportveranstaltung (Training, Wettkampf u.a.) beachten?
Wer am Trainings-/Spielbetrieb teilnehmen möchte, muss einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Impfnachweis, Nachweis der vollständigen Genesung und einen aktuellen Test). Das ist inzwischen einfach möglich mit dem QR-Code auf den Smartphones, der über die kostenlose App des Robert-Koch-Instituts „CovPassCheck“  geprüft werden kann. Zur Feststellung der Identität kann auch  „im Rahmen angemessener Stichproben ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier“ vorgenommen werden. Da die Gastgeber (Heimverein beim Training und Wettkampf) für die Einhaltung dieser Regeln zuständig sind, haben nur sie die Verpflichtung, eine Kontrolle der Gäste vorzunehmen, natürlich auch bei den eigenen Vereinsmitgliedern/Mannschaftsmitgliedern. Kann ein Nachweis nicht erbracht werden, so ist dieser Person der Zutritt zur Sporthalle zu verwehren. Gastgebende Vereine sollten hier eine zuständige Person benennen, die die Kontrollen durchführt.

Maskenpflicht, Abstand
In der Corona-Schutzverordnung gilt als Grundsatz: „§ 2 (1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten.“
In allen Innenräumen besteht eine Maskenpflicht. Auf das Tragen einer Maske kann nur verzichtet werden „während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist“, also nur beim Spielen am Tisch.

(es gilt 2G-Plus für alle, auch für Schüler innerhalb der Weihnachtsferien)